Wichtige Informationen

Support Termine werden nach telefonischer Vereinbarung bei der jeweiligen Therapeutin vergeben.

Verordnungsschein:

Ergotherapie/Logopädie und Physiotherapie dürfen ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

Ablauf:

  • Lassen Sie sich daher bitte vor dem ersten Termin einen Verordnungsschein für die jeweilige Therapie bei ihrem Hausarzt oder Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO - Facharzt, Kieferorthopäde, Orthopäde, Neurologe) ausstellen. z.B. 10 Einheiten Ergotherapie/Logopädie à 60 Minuten – bestenfalls mit der Diagnose aus dem ICD 10 (International Classification of Diseases)
  • Derzeit ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der österreichischen Gesundheitskasse ÖGK und der BAEB ausgesetzt, wir benötigen für die Behandlung daher keine chefärztliche Bewilligung.
  • Bei der SVS-GW und bei der SVS-Landwirtschaft ist nach wie vor eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
  • Wenn kein Kassenvertrag mit ihrer Krankenkasse besteht, werden die Kosten für die Therapie direkt mit der Therapeutin abgerechnet und nach Ende des „Zehnerblocks“ kann diese Honorarnote direkt bei ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Eine anteilige Rückerstattung der Kosten erfolgt dann von der Krankenkasse (Höhe je nach Krankenkasse verschieden).
  • Manche Zusatzversicherungen refundieren ebenfalls einen Teil der Therapiekosten – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach den Refundierungsmodalitäten!

Befunde:

Bringen sie zum ersten Termin bitte eventuell vorhandene Befunde mit.

Terminabsage

Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind uns wichtig! Wir ersuchen Sie vereinbarte Termine zeitgerecht einzuhalten. Bei Verhinderung unbedingt so bald als möglich – mindestens 24 Stunden vorher – absagen.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von zuvor vereinbarten Therapien wird der Therapieplatz vergeben.